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Sachkundigen­prüfung für Bohrgeräte und Pumpen

Mangelhafte Sachkundigenprüfungen können häufig der Grund für Unfälle und Baustellenstopp durch Sicherheitsbeauftragte sein.

Bei der Sachkundigenprüfung wird der arbeitssichere Zustand des Bohrgerätes, der Mischanlage, der Pumpe mit Hydraulikstation geprüft und beurteilt, und mögliche Mängel werden nach Rücksprache abgestellt. Die Sachkundigenprüfung darf nur fachkundiges Personal durchführen und wird mit einer Prüfplakette dokumentiert, die bei der Auslieferung auf jeder Technikanlage angebracht worden ist. Anhand dieser Prüfplakette können Sie, wie bei der TÜV-Plakette, erkennen, wann die nächste Prüfung erforderlich ist. Ist keine Prüfplakette vorhanden, empfehlen wir eine Rücksprache.

Befähigte Personen sind gemäß Betriebs­sicherheits­verordnung Personen, die durch ihre spezielle Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen.

Wir bieten Ihnen diesen Service an.

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